Obligatorischer Sachkundenachweis

Am 1. September 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft getreten, wonach alle Hundebesitzer/innen verpflichtet sind, einen Theoriekurs und gemeinsam mit jedem neuen Hund einen Praxiskurs zu absolvieren. Mit dieser Ausbildung soll das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Hund gestärkt werden. Der Sachkundenachweis-Kurs muss von der Person besucht werden, auf die der Hund eingelöst (Chipregistration) ist. Die Kursinhalte dieser obligatorischen Ausbildung sind vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) vorgegeben.
Wer also nach dem 1. September 2008 einen Hund erwirbt/erworben hat - egal welche Rasse oder Grösse - egal ob vom Züchter, aus dem Tierheim oder von privat - ist von Gesetzes wegen verpflichtet, den Sachkundenachweis Hund zu erwerben.
Weitere Informationen: bvet.admin

Der Hundesport Frutigland bietet im Moment keine SKN-Kurse an. Wir sind aber gerne bereit, Ihnen beim Suchen von SKN-AusbildnerInnen zu helfen.