Obligatorischer Sachkundenachweis
Am 1. September 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft
getreten, wonach alle Hundebesitzer/innen verpflichtet sind,
einen Theoriekurs und gemeinsam mit jedem neuen Hund einen
Praxiskurs zu absolvieren. Mit dieser Ausbildung soll das
Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem
Hund gestärkt werden.
Der Sachkundenachweis-Kurs muss von der Person besucht
werden, auf die der Hund eingelöst (Chipregistration) ist. Die
Kursinhalte dieser obligatorischen Ausbildung sind vom Bundesamt
für Veterinärwesen (BVET) vorgegeben.
Wer also
nach dem 1. September 2008 einen Hund erwirbt/erworben
hat - egal welche Rasse oder Grösse - egal ob vom Züchter,
aus dem Tierheim oder von privat - ist von Gesetzes wegen
verpflichtet, den Sachkundenachweis Hund zu erwerben.
Weitere Informationen: bvet.admin
Der Hundesport Frutigland bietet im Moment keine SKN-Kurse an. Wir sind aber gerne bereit, Ihnen beim Suchen von SKN-AusbildnerInnen zu helfen.

